Am 9. Oktober 1946 ging ein Schreiben des Präsidenten des Landesbezirks Baden an die Landräte und Oberbürgermeister der Stadtkreise mit einer Anordnung der Militärregierung für Baden und Württemberg, dass deutsche militärische und nationalsozialistische Denkmäler zu beseitigen seien.

Am 19. Oktober 1946 versandte Bürgermeister Scheuring den Odenheimer Meldebogen. Ein Schreiben des Landesdenkmalamts Karlsruhe vom 24. Dezember 1946 deutete an, die dargestellte Soldatenfigur könne den Deutschen Gruß zeigen; falls so, müsste sie bis 1. Januar 1947 entfernt werden.
Diese Darstellung verstoße gegen die Anordnung der Militärregierung zu nationalsozialistischen und militärischen Denkmälern.
In einer Antwort vom 30. Dezember 1946 erläuterte Scheuring, die Figur halte ein geschultertes Maschinengewehr in der rechten Hand, die erhobene linke Hand/Arm signalisiere „Auf, vorwärts!“ und sei das, kein Deutscher Gruß. Er bat um Mitteilung, ob das Denkmal so entfernt werden müsse, und trug die Bitte vor, es zu erhalten. Das Landesdenkmalamt stellte die Angelegenheit nach Besichtigung zurück. Am 21. Juli 1947 wurde jedoch verlangt, das Denkmal möglichst umgehend zu beseitigen, da es eine militaristische Tendenz ausdrücke und an einer Hauptverkehrsstraße stehe, was nicht zum friedlichen Dorfcharakter passe. Am 12. Januar 1948 fragte der Landrat erneut nach, ob die Beseitigung erfolgt sei; handschriftlich vermerkt sind Notizen des Gemeinderats vom 21.01.48 und 25.02.48. Zu dem Kriegerdenkmal, das bis heute besteht, gibt es keine weiteren Akteneinträge. (Aus: „Vor 70 Jahren errichtet: Das Kriegerdenkmal in Odenheim“, Linsabauch Nr. 25, 2007, S. 20–23)